EuroWire , Straßburg: Das Europäische Parlament hat am Donnerstag einen Misstrauensantrag gegen die Europäische Kommission abgelehnt. Damit bleibt die EU-Kommission nach einer namentlichen Abstimmung im Plenum im Amt. Der Antrag verfehlte die nach den EU-Vertragsregeln erforderliche Zweidrittelmehrheit, die zum Rücktritt der Kommission geführt hätte.

Laut Parlamentspressestelle stimmten 390 Abgeordnete gegen den Antrag, 165 dafür und 10 enthielten sich. Ein Misstrauensantrag benötigt zur Annahme eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die die Mehrheit der Abgeordneten des Parlaments repräsentiert.
Der Vorschlag wurde von der Fraktion „Patrioten für Europa“ eingebracht. Ein erfolgreiches Misstrauensvotum hätte den Rücktritt des gesamten Kollegiums der Kommissare erfordert – ein Schritt, der in der Geschichte des Parlaments nach den geltenden EU-Verfahren noch nie durchgeführt wurde.
Die Abstimmung erfolgte nach einer Debatte am Montag, dem 19. Januar, in der EU- Kommissar Maroš Šefčovič die Kommission im Plenum vertrat. Das Rügeverfahren ist ein formeller parlamentarischer Mechanismus, der die Kommission politisch zur Rechenschaft ziehen soll. Die hohe Abstimmungshürde soll die Schwere einer Entlassung der Kommission widerspiegeln.
Handelsstreit löst Debatte aus
Der Antrag stand im Zusammenhang mit der Opposition gegen das Handelsabkommen der EU mit dem südamerikanischen Mercosur-Block, ein Abkommen, das im Parlament auf heftige politische Kritik gestoßen ist. Das Abkommen wurde am 9. Januar von den EU- Mitgliedstaaten gebilligt und am 17. Januar in Paraguay unterzeichnet, nach Verhandlungen, die sich über mehr als zwei Jahrzehnte erstreckten.
Kritiker äußerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Abkommens auf EU-Landwirte und Regulierungsstandards sowie des Gleichgewichts zwischen Handelspolitik und parlamentarischer Kontrolle. Befürworter argumentierten hingegen, das Abkommen würde die wirtschaftlichen Beziehungen vertiefen und EU-Exporteuren neue Marktzugänge ermöglichen, während gleichzeitig die EU-Schutzmaßnahmen durch den Rechtsrahmen der Union gewahrt blieben.
Unabhängig davon hat das Europäische Parlament in dieser Woche Schritte unternommen, um ein Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des Abkommens mit den EU-Verträgen einzuholen, indem es den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegte. Dies spiegelt die Intensität der Debatte um den Pakt und seinen Ratifizierungsprozess wider.
Die Tadelschwelle bleibt hoch
Das Ergebnis vom Donnerstag verdeutlichte die Schwierigkeit, einen Misstrauensantrag durchzubringen, der sowohl eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen als auch die Zustimmung der Mehrheit aller gewählten Mitglieder erfordert. Diese hohen Hürden sollen sicherstellen, dass nur ein breiter, parteiübergreifender Konsens die Absetzung der Kommission ermöglicht.
Die Kommission führt ihr Mandat nach der Abstimmung weiter aus, und das Parlament behält andere Kontrollinstrumente wie Anhörungen, Anfragen, Ausschussuntersuchungen und die Haushaltskontrolle. Der Rügemechanismus bleibt das weitreichendste Instrument des Parlaments, ist aber aufgrund der Abstimmungserfordernisse selten erfolgreich.
Diese Episode verschärft die politischen Auseinandersetzungen in Brüssel und Straßburg, wo Abgeordnete die Kommission in Fragen der Handelspolitik, der Durchsetzung von Vorschriften und der institutionellen Rechenschaftspflicht unter Druck setzen. Obwohl der Antrag deutlich abgelehnt wurde, rückte die Debatte die Frage, wie wichtige Handelsabkommen innerhalb des institutionellen Systems der EU abgeschlossen und überprüft werden, erneut in den Fokus.
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